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Info

Es werden oft die Begriffe Solar und Photovoltaik-Anlagen in einem Zusammenhang der Stromerzeugung genannt. Diese Begriffe spiegeln aber zwei unterschiedliche Anlagen wieder. Solaranlage bedeutet, dass mit Hilfe von der Sonnenenergie der Wärmebedarf eines Objektes unterstützt wird. Dagegen wird eine Photovoltaik-Anlage dazu benutzt Strom aus der Sonnenenergie zu gewinnen.

 

 

Wer fördert die Solarenergie?

Solange es noch keine umweltgerechten Energiepreise gibt, erleichtern Ihnen Fördermittel die Investition in erneuerbare Energien. Viele öffentliche Stellen bei Bund, Ländern und Kommunen sowie die Energieversorger haben die Zeichen der Zeit erkannt und spezielle Förderprogramme erarbeitet, um den Einsatz erneuerbarer Energien tatkräftig zu unterstützen. Wir geben Ihnen eine Übersicht über die vielfältigen Fördertöpfe und empfehlen Ihnen, neben der Bundes- bzw. Landesförderung auf jeden Fall auch die Zuschüsse der Kommune oder dem Energieversorger vor Ort zu erfragen.

 

Die Mühe lohnt sich auf jeden Fall!

träger

Solarthermie

Photovoltaik

Informationen/
Antragstelle

Baden-Württemberg

 

Zinsverbilligtes Darlehen 3% unter dem Kapitalmarktzins über eine Laufzeit von 10 Jahren

 

57,4 Cent/kWh
für Solarstrom bis 30KWp,
nach dem
Erneuerbare-
Energien-Gesetz
(ab 01.01.2003)
Vergütung wird
für 20 Jahre garantiert.
 

 

Landeskreditbank
Postfach 102943,
70025 Stuttgart
Tel. 0711/122-2412
www.l-bank.de

Bayern

 

Förderung, wenn Antragsteller nicht im Marktanreizprogramm des Bundes antragsberechtigt sind, z.B. Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften, ab 10 m²:

  • 125 e/m² FK
  • 175 e/m² VRK
  • je Anlage max. 12.500 EUR
 

57,4 Cent/kWh
für Solarstrom bis 30KWp,
nach dem
Erneuerbare-
Energien-Gesetz
(ab 01.01.2003)
Vergütung wird
für 20 Jahre garantiert.

 

• Solarthermie:
Anträge an Bezirksregierungen

• Photovoltaik:
Bayerisches
Wirtschafts-
ministerium
Prinzregentenstr. 28
80538 München
Tel. 089/2162-2230 www.stmwvt.
bayern.de

Berlin

         

Investitionsbank
Berlin Abt. 6
Bundesallee 210,
10719 Berlin
Tel. 030/2125-4123
www.investitionsbank.de

Bundes-förderung
(BAFA)

 

Bundesförderung (BAFA) Flachkollektor oder Vakuumröhren- kollektor 87 e/m² errichteter Brutto- kollektorfläche, max. 25.000 e je Einzelanlage, Antragsstellung bis zum 15.10.03

 

Automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse 52 EUR je kW bis zu einer Leistung von 100 kW, max. 2.046 EUR je Einzelanlage
 

 

57,4 Cent/kWh
für Solarstrom bis 30KWp,
nach dem
Erneuerbare-
Energien-Gesetz
(ab 01.01.2003).
Vergütung wird
für 20 Jahre garantiert.


 

Thermie: Bundesamt
für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle,
Frankfurterstr. 29-31,
65760 Eschborn,
Tel. 06196/908-625
www.bafa.de

 

Faxabruf:Richtlinien
022130312191
Antragsformular
022130312192

• PV: KfW
Tel. 069/7431-4340
Anträge über eigene
Hausbank
www.kfw.de
  

KfW

 

 

     

Kreditanstalt
f. Wiederaufbau
Charlottenstr. 33
10117 Berlin
Tel. 030/20264-0
www.kfw.de

Zeichenerklärung:

BSZ = Betriebsstundenzähler,
DHH = Doppelhaus-Hälfte,
EFH = Einfamilienhaus,
FK = Flachkollektor,
FKG = Funktionskontrollgerät - z.B. SunGo X/XL mit Durchflussmesser,
MFH = Mehrfamilienhaus,
RH = Reihenhaus,

SHU = Solare Heizungsunterstützung,
SWE = Solare Warmwassererwärmung,
VRK = Vakuumröhrenkollektor,
WEH = Wohneinheit,
WMZ = Wärmemengenzähler,
ZFH = Zweifamilienhaus

Irrtum und Änderungen vorbehalten. Hauck Energie und Informationsanlagen, 2002

Kommunen

Über 150 Städte und Gemeinden fördern zusätzlich Solarenergie. Es lohnt sich, vor Ort nachzufragen.

Energie-Versorgungsunternehmen

Auch Energieversorgungsunternehmen - immerhin 170 an der Zahl - fördern auch Solarenergie.Fragen Sie in jedem Fall Ihren Energieversorger oder Ihre Stadtwerke.